Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kurse und Lehrgänge des Freiburgischen Roten Kreuzes

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote des Freiburgischen Roten Kreuzes (FRK).

2. Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für einen Kurs- oder Lehrgangsbesuch finden Sie in der Ausschreibung oder im Einschreibeformular des jeweiligen Angebotes. Bitte überprüfen Sie, dass Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen.

3. Einschreibung
Für die Mehrheit der Kurse und Lehrgänge besteht die Möglichkeit zur Online-Anmeldung auf unserer Homepage. Sonst können Einschreibungen auch schriftlich per Mail oder Post erfolgen. Je nach Angebot muss ein spezifisches Formular ausgefüllt werden, welches auf unserer Homepage heruntergeladen werden oder telefonisch bei uns bestellt werden kann.

3.1. Einschreibegebühren für den Lehrgang Pflegehelfer, Pflegehelferin SRK
Für die Bearbeitung des Dossiers wird bei diesem Lehrgang die vorgängige Bezahlung einer Einschreibegebühr verlangt. Eine Quittung oder ein Zahlungsbeleg muss mit dem Dossier zusammen eingereicht werden. Diese Einschreibegebühr wird nicht zurückerstattet, weder bei einer Abmeldung Ihrerseits, noch wenn Sie nicht zugelassen werden.

4. Bezahlung des Kursgeldes
Nach Ihrer Anmeldung zu einem Kurs oder Lehrgang erhalten Sie eine Bestätigung und die Rechnung für den Gesamt- oder Restbetrag des Kursgeldes. Die Zahlungsfrist ist verbindlich. Wenn die Zahlungsfrist nicht eingehalten wird, behalten wir uns das Recht vor, den Kursplatz anderweitig zu vergeben.

5. Organisation von Kursen und Lehrgängen
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse oder Lehrgänge zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen oder den Durchführungsort zu ändern. Fällt eine Kursleitung aus, kann das FRK einen Wechsel der Kursleitung vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. Kann ein geplanter Kurs oder Lehrgang infolge höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, kann das FRK nicht haftbar gemacht werden.

6. Anzahl Plätze und Durchführung
Damit wir unsere Kurse und Lehrgänge unter optimalen Bedingungen durchführen können, legen wir für jedes Angebot eine minimale und maximale Anzahl Teilnehmender fest. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt, sofern das Kursgeld bezahlt, respektive die Zahlungsfristen eingehalten wurden. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs oder Lehrgang in der Regel abgesagt und das bezahlte Kursgeld zurückerstattet.

7. Leistungen / Kursunterlagen
Dauer, Preis, Kursziele, Inhalt, Zielgruppe, Kursvoraussetzungen, Details über die Durchführung sind der betreffenden Ausschreibung zu entnehmen. Sofern nichts anderes vermerkt ist, sind Kursunterlagen und Material im Preis enthalten. Reise-, Verpflegungs-, und Unterkunftskosten gehen zu Lasten des Kunden.

8. Abmeldungen
Sämtliche Abmeldungen verursachen administrative Kosten. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Annullation erfolgt, werden die Kursgebühren teilweise oder gesamthaft erlassen (ausser die Einschreibegebühren für den Lehrgang PH SRK). Abmeldungen müssen schriftlich (Mail, Brief) erfolgen. Für die Abmeldung ist der Zeitpunkt des Eintreffens beim Bereich Gesundheit des Freiburgischen Roten Kreuzes relevant.

8.1.Lehrgang Pflegehelfer, Pflegehelferin SRK
Das Kursgeld für den Lehrgang beträgt CHF 2‘700.-. Zur Bezahlung dieses Betrags erhalten Sie vor Beginn des Lehrgangs drei Einzahlungsscheine mit den folgenden Zahlungsfristen:

CHF 900.- Bezahlung dieses Betrags innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Achtung, Ihre Einschreibung für den Lehrgang ist erst nach Bezahlung dieses Betrags definitiv. Falls dieser Betrag nicht bezahlt wird, behalten wir uns das Recht vor, Ihren Platz anderweitig zu vergeben und Sie müssen Ihre Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt beginnen.

CHF 900.- Bezahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung.

CHF 900.- Bezahlung innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Rechnung.

Für Teilnehmende, die sich, unabhängig des Grundes, vor Beginn des Lehrgangs abmelden, gelten folgende Bedingungen:

1. Rate (definitive Einschreibung) : Dieser Betrag wird auf keinen Fall zurückerstattet.

2. und 3. Rate :

  • Abmeldung erfolgt mehr als 30 Tage vor Kursbeginn: Rückerstattung der 2. und 3. Einzahlungsrate.
  • Abmeldung erfolgt weniger als 30 Tage vor Kursbeginn: 50% des Kursgeldes wird zurückerstattet.
  • Abmeldung erfolgt weniger als 5 Tage vor Kursbeginn: Keine Rückerstattung des Kursgeldes.

8.2 Andere Kurse und Lehrgänge
Bis zu 30 Tagen vor Kursbeginn können Sie sich ohne Kosten von einem Kurs abmelden. Danach gelten folgende Regelungen:

  • Weniger als 30 Arbeitstage vor Kursbeginn: 50% des gesamten Kursgeldes muss bezahlt werden.
  • Weniger als 10 Arbeitstage vor Kursbeginn: 100% des gesamten Kursgeldes muss bezahlt werden
  • Absenz / Nichterscheinen beim Kurs: 100% des gesamten Kursgeldes muss bezahlt werden.

9. Ausschluss vom Kurs oder Lehrgang
Das FRK behält sich vor, Teilnehmende aus wichtigen Gründen aus einem Lehrgang oder Kurs auszuschliessen. Bei einem Ausschluss wird das Kursgeld im Verhältnis zu den besuchten Stunden zurückerstattet.

10. Versäumte Lektionen
Versäumte Lektionen können in der Regel nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich sind keine Kursgeld-Rückerstattungen auf Grund von versäumten Lektionen möglich.

11. Teilnahmebestätigungen
Nach erfolgtem Besuch von mindestens 90 Prozent der Lektionen (je nach Bestimmungen der einzelnen Angebote), stellen wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung aus oder tragen den Besuch im Bildungspass des Schweizerischen Verbandes für Weiterbildung (SVEB) ein. In beiden Fällen darf der Kursbesuch nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.

12. Duplikate
Bei Verlust des Zertifikats oder der Teilnahmebestätigung kann gegen eine Aufwandsentschädigung ein Duplikat ausgestellt werden.

13. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Französisch.

14. Haftung
Für alle vom Freiburgischen Roten Kreuz organisierten Lehrgänge, Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind persönlich für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Die Benutzung der Anlagen des FRK erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann das FRK nicht haftbar gemacht werden.

15. Programm- und Preisänderungen
Wir behalten uns Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sie können jederzeit und ohne besondere Ankündigung erfolgen.

16. Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Freiburgischen Roten Kreuz ist Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Freiburg.

Freiburg, Juli 2022