Deutsch als Zweitsprache in der Pflege
Die Teilnehmenden erwerben Deutschkenntnisse auf dem Unterrichtsniveau Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK und lernen berufsbezogene Sprachsituationen kennen.
Für die Aufnahme in den Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK ist eine bestandene Prüfung B1 Pflicht. Das Sprachkompetenzniveau B2 wird empfohlen.